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Energieaudit gemäß DIN EN 16247 Wiederholungsaudit 2019

Seit 2015 ist es für größere Unternehmen verpflichtend alle vier Jahre einen Energieaudit gemäß DIN EN 16247 durchzuführen. Die Anforderungen hierzu sind im Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) niedergeschrieben.

BAFA Energieaudit: Fristen für den Auditbericht in 2019

Hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen seiner Stichproben von Ihnen einen Nachweis für ein Energieaudit verlangt?

Dann müssen Sie einen Bericht vorlegen, der nicht älter als vier Jahre ist. Als Stichtag gilt das Datum der Abschlussbesprechung.

Fall-Beispiel: Für Unternehmen, die das erste Energieaudit bis 15. November 2015 durchgeführt haben, steht nun das Wiederholungsaudit an. Dies muss dann bis spätestens 15. November 2019 abgeschlossen sein.

Auch neu gegründete Unternehmen (außer KMUs) müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und einen Energieaudit abliefern! Da der Energieverbrauch im ersten Jahr allerdings nicht unbedingt repräsentativ ist, gilt für diese Unternehmen eine Übergangsfrist von 20 Monaten.

Neues BAFA Merkblatt zum Energieaudit 2019

Das BAFA hat Anfang 2019 ein neues Merkblatt und einen Leitfaden zur Erstellung von Energieaudits veröffentlicht. Unter Anderem wurde das Multi-Site-Verfahren verschärft, das großen Unternehmen mit mehreren Produktionsstandorten die Auditierung erleichtern sollte. Früher genügten “repräsentative” Energieaudits. In Zukunft müssen Unternehmen nach dem neuen Merkblatt jedoch für jeden Standort einen extra Energiebericht vorweisen.

Kostenloses Beratungsgespräch

Steht bei Ihnen ein Wiederholungsaudit an?
Sind Sie unsicher, ob Sie von der Regelung zum Energieaudit nach DIN EN 16247 betroffen sind?
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Wiederholungsaudit nach DIN EN 16247: Das sind die verschärften Rahmenbedingungen

Eingesetzte Energieträger müssen prozentual und bezogen auf den Energieverbrauch des untersuchten Objekts angegeben werden. Energie produzierende und transportierende Anlagen, sowie jene, die Energie verbrauchen, müssen kurz schematisch dargestellt und beschrieben werden.

Im neuen Leitfaden werden Anforderungen unter anderem zu folgenden Punkten festgehalten:

  • Dokumentation des Auftaktgespräches
  • Struktur des Beratungsberichtes
  • Eingesetzte Querschnittstechnologien
  • Belege der Energieeinsparungen
  • EnEV-Bilanzierungsergebnisse
  • Maßnahmeplan aufgrund des Energieaudits

Die Anforderungen an die Energieaudits haben sich verschärft!
Kontaktieren Sie mich deshalb rechtzeitig um die gesamte Tiefe und Qualität meiner Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.