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Was ist das beste Energiemanagementsystem für produzierende KMU?

Was ist das beste Energiemanagementsystem für produzierende KMU?

Vereinfachtes Anlage-2-Verfahren ist oft das effektivste EMS

KMU-Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe machen einen Großteil meiner Kunden aus. Für mehr als 90% davon stellt das vereinfachte Verfahren nach Anlage 2 gemäß SpaEfV das effektivste Energiemanagement-System (EMS) dar. Warum das so ist, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.

4 wichtige Schritte eines EMS nach Anlage 2 (gemäß SpaEfV):

1. Energieeinsatz-Analyse

  • Absolute und prozentuale Einsatzmengen (gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten).
  • Erfassung aller Energieträger: Unter Energie versteht man laut SpaEfV Elektrizität, Brennstoffe, Kraftstoffe, Dampf, Wärme, Druckluft und vergleichbare Medien. Die Einschränkung auf nur “steuerlich relevante Energieträger” ist somit ausgeschlossen.
  • Dokumentation mithilfe einer Tabelle

2. Energieverbrauchsanalyse

  • Aufteilung der eingesetzten Energie auf die einzelnen Verbraucher Auch Nebenanlagen, nicht nur Produktionsanlagen, werden berücksichtigt
  • Große Verbraucher müssen dabei gemessen, kleinere können geschätzt werden.
  • Herangezogene Daten müssen sich auf einen vorausgehenden 12-Monats-Zeitraum beziehen
  • Dokumentation mithilfe einer Tabelle

3. Identifizierung und Bewertung von Energieeinsparpotenzialen

  • Potentiale zur Energieeffizienzsteigerung von Anlagen und Systeme, wie auch die einzelner Geräte identifizieren
  • Einschätzung der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mithilfe geeigneter Methoden zur Investitionsbeurteilung
  • Dokumentation mithilfe einer Tabelle

4. Report an Geschäftsleitung

Mindestens einmal im Jahr informiere ich die Geschäftsleitung direkt über die Ergebnisse des Anlage 2-Verfahrens. Die Entscheidung und Umsetzung, sowie deren Terminierung, ist die Aufgabe der Geschäftsleitung. Natürlich übernehme ich im Rahmen meiner Tätigkeit als externer Energiemanagementbeauftragter die Koordinierung und Umsetzung diverser Energieeffizienzmaßnahmen inklusive Monitoring.

Zugelassene Messmethoden und -systeme

Die Messung erfolgt durch Stromzähler, Gaszähler, Waagen, Messuhren, Inventurdaten und Lieferscheinen. Darüber hinaus werden Energieverbräuche mit Hilfe von Füllstandshöhen, wie beispielsweise der Bestandsänderung eines Heizöltanks, berechnet bzw. hochgerechnet.

Welche Messmittel dürfen verwendet werden?
Kurz gesagt: Alles was ins Unternehmen hinein- und wieder rausgeht, muss mittels geeichten Messmittel gemessen werden. Alle anderen (internen) Energieflüsse müssen nicht zwingend mittels geeichten Messmittels erfasst werden. Dennoch empfiehlt sich natürlich, bei jeder Messung möglichst mit geeichten Messmitteln zu arbeiten.

Angaben zu den Energieverbrauchern

Wie oben bereits erwähnt, müssen nicht nur die Verbräuche der Produktionsanlagen, die der Produktherstellung dienen, erfasst werden. Es müssen auch die der Nebenanlagen (beispielsweise Heizung, Druckluft-Kompressoren, Beleuchtung etc.) angegeben werden.

Bei verketteten Anlagen müssen die Teilanlagen erfasst werden. Außerdem ist das Baujahr der Anlage und die Kapazität (Anschlussleistung in kW) aufzuführen.

Die Angaben der Abwärme-Energie ist nur bei Anlagen mit wesentlichen Wärmeverlusten (z.B. Trockner oder Öfen) nötig.

Bewertung der Wirtschaftlichkeit

Eine angemessene Methode zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist die Invest-Beurteilung mit Hinblick auf die interne Verzinsung (Rentabilität) und Amortisierungszeit (Risiko). Die prozentuale Darstellung der Rentabilität und der statischen Amortisation (Kapitalrückfluss in Jahren) ist kein Muss und andere Methoden zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit sind gleichwertig zugelassen. Die Berechnung der Rentabilität und der Amortisationszeit muss dabei lediglich nachvollziehbar dargestellt sein.

Quellen: https://www.bmwi.de, www.tuev-sued.de