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Energiemanagement nach Anlage 2 (SpaEfV)

Das Anlage-2-Verfahren ist das einfachste und schnellste Verfahren, wenn es um das effiziente Energiemanagement Ihres Unternehmens geht. Die Spitzenausgleichs-Effizienzverordnung (SpaEfV) ermöglicht es KMUs des produzierenden Gewerbes ganz einfach einen Antrag auf Stromsteuerentlastung zu stellen. In diesem Zusammenhang agiere ich gerne als externer Energieauditor in Ihrem Unternehmen.

Wichtige Aspekte des Energiemanagements nach Anlage 2 (SpaEfV) sind:

  • Die Bewertung Ihrer Energieverbräuche, -kosten und -kennzahlen: Hierfür führe ich regelmäßige Inspektionen Ihrer Energieverbräuche durch.

  • Potentiale darstellen: Ich bewerte und identifiziere Einspar- und Optimierungspotenziale in Sachen Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen.
  • Kommunikation der Ergebnisse: Regelmäßig und nach Bedarf bereite ich die Daten auf und präsentiere und kommuniziere diese zuverlässig.

Energieaudit nach DIN EN 16247

Ich führe Energieaudits nach DIN EN 16247 hauptsächlich dann durch, wenn es um die rechtskonforme Umsetzung eines Audits nach dem EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) geht. Mit dem Energieaudit bilde ich den Ist-Zustand in Sachen Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen ab. Das Energieaudit nach DIN 16247 stellt zu einem großen Teil die energetische Bewertung aus der ISO 50001 dar.
Nicht-KMUs (produzierende und nicht produzierende Gewerbe) müssen den Anforderungen aus dem EDL-G gerecht werden. Sie müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16246 unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchführen. Das Energieaudit ist für Ihr Unternehmen ein wichtiges Instrument um Optimierungspotenziale zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch eine Verbrauchsanalyse wird erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen.

Die sechs wichtigsten Schritte im Energieaudit nach DIN EN 16247

  1. In einem unverbindlichen Erstgespräch definiere ich mit Ihnen zusammen die Leistungen, die Ziele, den Zeit- und Bilanzrahmen des Energieaudits.
  2. Im nächsten Schritt schaue ich mir verschiedene Daten zum Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen an und bewerte diese insbesondere hinsichtlich ihrer Qualität.
  3. Zusammen mit dem Instandhaltungsleiter oder dem Energiemanagementbeauftragten in Ihrem Unternehmen überprüfe ich die Daten und bespreche Einsparpotenziale.
  4. In einer ausführlichen Analyse ermittle ich in Form von diversen Energieflussdiagrammen die Hauptverbraucher.
  5. Die Ergebnisse des Energieaudits werden in einem Bericht zusammengefasst.
  6. Als zertifizierter Auditor präsentiere und diskutiere ich mit Ihnen die Ergebnisse vor der Geschäftsführung und der Standortleitung.

Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001

KMUs können freiwillig ein Energiemanagementsystem anwenden, um von der Stromsteuerrückerstattung und der EEG-Begrenzung zu profitieren für Nicht-KMUs ist der Betrieb eines Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 hingegen eine gesetzliche Anforderung um eine Steuerentlastung bzw. die EEG-Begrenzung nutzen zu können. Ein solches System verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zur Steigerung der Energieeffizienz. Außerdem bietet dieses EMS produzierenden und nicht-produzierenden Nicht-KMU-Betrieben die Möglichkeit eine regelmäßige Kontrolle des Erfolges der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen.
Mithilfe des Managementsystems nach DIN EN ISO 50001 können Sie die Energieeffizienz sowie den Energieeinsatz und -verbrauch in Ihrem Unternehmen nachhaltig und dauerhaft verbessern.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Unternehmen etabliert. Dadurch wird das Bewußtsein für das Thema “Energieeffizienz” sowohl im Management, als auch bei den Mitarbeitern geschärft. Bei Bedarf bin ich gerne als externer Energiemanagementbeauftragter in Ihrem Unternehmen tätig.

Fördermittel und Steuer-Einsparpotenziale bei EMS nach ISO 50001

Als produzierendes Gewerbe kann die Erstattung der Stromsteuer mit dem Spitzenausgleich (SpaEfV: § 10 StromStG, § 55 EnergieStG) eingefordert werden. Unter bestimmten Umständen kann auch die EEG-Umlagen-Begrenzung (§ 64 EEG) beantragt werden.

​Außerdem gut zu wissen: Das BAFA fördert die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001. Für Sie heißt das ganz konkret: Sie können einen Förderantrag für die externe Beratung und die Schulung von Energiemanagementbeauftragten stellen. Außerdem werden Sie beim Erwerb und der Installation von Messtechnik und Anschaffung der Software finanziell unterstützt.